Glossar · Bewertung & Kennzahlen
Das Substanzwertverfahren ermittelt den Unternehmenswert aus der Summe der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden – also aus der vorhandenen Substanz. Je nach Ansatz unterscheidet man den Reproduktionswert (Wiederbeschaffung) und den Liquidationswert (Zerschlagung). In der Unternehmensbewertung dient es meist als Wertuntergrenze, nicht als alleiniger Maßstab.
Das Substanzwertverfahren betrachtet ein Unternehmen nicht über seine Ertragskraft, sondern über das, was physisch und bilanziell vorhanden ist. Die Grundlogik: Substanzwert = Summe der bewerteten Vermögensgegenstände − Schulden. Dabei werden zwei Ausprägungen unterschieden:
Wichtig ist die Bewertung zu realistischen Marktwerten statt zu Buchwerten: Stille Reserven (etwa abgeschriebene, aber werthaltige Maschinen oder Immobilien) werden aufgedeckt, überbewertete Posten korrigiert.
Reproduktionswert versus Liquidationswert
| Kriterium | Reproduktionswert | Liquidationswert |
|---|---|---|
| Annahme | Fortführung (Going Concern) | Zerschlagung |
| Wertansatz | Wiederbeschaffungs-/Tageswerte | Veräußerungs-/Zerschlagungswerte |
| Abzüge | Schulden | Schulden, Liquidationskosten, Sozialplan |
| Höhe | höher | niedriger (absolute Untergrenze) |
| Typische Anwendung | substanzstarke Fortführung | Krise, Sanierung, Insolvenznähe |
In einer ertragsstarken Firma liegt der Substanzwert in aller Regel deutlich unter dem Ertragswert. Der Grund: Ein gut laufendes Unternehmen ist mehr wert als die Summe seiner Einzelteile, weil es eingespielte Prozesse, Kundenbeziehungen, Marke und Know-how besitzt. Dieser Mehrwert – der Goodwill – wird vom reinen Substanzwert gerade nicht erfasst.
Deshalb gilt: Der Liquidationswert markiert die absolute Wertuntergrenze. Kein rational handelnder Verkäufer akzeptiert weniger, als er bei einer Zerschlagung erhielte. Liegt ein per Ertragswertverfahren oder DCF-Verfahren ermittelter Wert unter dem Liquidationswert, ist die Zerschlagung wirtschaftlich sinnvoller als die Fortführung – ein wichtiges Warnsignal.
Für die meisten gesunden Mittelstandsunternehmen sind daher das Ertragswert- und das Multiplikatorverfahren maßgeblich, während der Substanzwert als Plausibilitäts- und Untergrenze dient.
Trotz seiner Rolle als Untergrenze hat das Verfahren klare Einsatzfelder in der Unternehmensnachfolge:
In der Due Diligence spielt die Substanzbetrachtung zudem eine Rolle bei der Bewertung einzelner Aktiva und der Aufdeckung stiller Reserven – relevant auch für steuerliche Fragen beim Share Deal oder Asset Deal.
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Kostenloses ErstgesprächDer Reproduktionswert unterstellt die Fortführung und bewertet die Vermögensgegenstände zu Wiederbeschaffungswerten. Der Liquidationswert unterstellt die Zerschlagung und bewertet zu Veräußerungswerten abzüglich Liquidationskosten und Sozialplänen – er liegt deutlich niedriger und bildet die absolute Wertuntergrenze.
Weil der Substanzwert nur die Summe der Einzelteile erfasst, nicht aber den Goodwill – also eingespielte Prozesse, Kundenbeziehungen, Marke und Know-how. Ein ertragsstarkes Unternehmen ist mehr wert als seine bloße Substanz, weshalb der Ertragswert in der Regel höher ausfällt.
Vor allem bei substanzstarken, aber ertragsschwachen Unternehmen, bei vermögensverwaltenden Gesellschaften und Holdings sowie in Krisen- und Sanierungsfällen. Außerdem dient es als Plausibilitätskontrolle und Wertuntergrenze für ertragsorientierte Verfahren.
Nein. Maßgeblich sind realistische Marktwerte. Stille Reserven, etwa bei abgeschriebenen, aber noch werthaltigen Maschinen oder Immobilien, werden aufgedeckt, überbewertete Posten nach unten korrigiert. Buchwerte dienen nur als Ausgangspunkt.
Ja, das kommt vor – etwa bei Unternehmen mit viel Anlagevermögen und geringer Rendite. Liegt der Ertragswert sogar unter dem Liquidationswert, ist die Zerschlagung wirtschaftlich sinnvoller als die Fortführung. Eine fachkundige Bewertung sollte solche Fälle prüfen; dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.
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